Bestimmungen zum Übertritt

Für den Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe unserer Schule

  • Für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe darf Ihr Kind am 30.09.2024 noch nicht 12 Jahre alt sein.
  • Es zählt die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkundeunterricht (HSU).
    • bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
    • 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
  • Der Probeunterricht in Deutsch und Mathematik ist bestanden bei:
    • Note 3 und 4 in Deutsch und Mathematik oder umgekehrt (oder besser)
    • Note 4 in Deutsch und Mathematik: Die Eltern können sich nach Beratung für einen Übertritt entscheiden (Elternwille)
  • Wann ist der Probeunterricht nicht bestanden?
    • Note 4 und 5 in M und D oder umgekehrt (oder schlechter): nur Besuch der Mittelschule möglich

Probeunterricht: Aufgaben aus den Vorjahren (Seite des ISB)
Probeunterricht: Aufgaben auf der Plattform Schulportal



Aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule

  • Aufnahme möglich, wenn Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik 2,5 oder besser im Jahreszeugnis.
  • Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis ist im Mai möglich.
  • Die Möglichkeit der Aufnahme durch einen Probeunterricht oder eine Aufnahmeprüfung ist nicht mehr gegeben.

 

Informationen zum Übertritt auf der Seite des BRN

Die Bayerische Realschule (Video des Kultusministeriums)

Online-Wegweiser des Kultusministeriums - Mein Bildungsweg
Informationen der Staatlichen Schulberatung in BayernAnimationsfilm: Die Realschule - Mutig. Modern. Menschlich

 

Unsere Auszeichnungen und Projekte

Ihr Weg zu uns

ROUTENPLANUNG