Bestimmungen zum Übertritt
Für den Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe unserer Schule
- Für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe darf Ihr Kind am 30.09.2025 noch nicht 12 Jahre alt sein.
- Es zählt die Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkundeunterricht (HSU).
- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich
- 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
- Der Probeunterricht in Deutsch und Mathematik ist bestanden bei:
- Note 3 und 4 in Deutsch und Mathematik oder umgekehrt (oder besser)
- Note 4 in Deutsch und Mathematik: Die Eltern können sich nach Beratung für einen Übertritt entscheiden (Elternwille)
- Wann ist der Probeunterricht nicht bestanden?
- Note 4 und 5 in M und D oder umgekehrt (oder schlechter): nur Besuch der Mittelschule möglich
Probeunterricht: Aufgaben aus den Vorjahren (Seite des ISB)
Probeunterricht: Aufgaben auf der Plattform Schulportal
Aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
- Aufnahme möglich, wenn Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik 2,5 oder besser im Jahreszeugnis.
- Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis ist im Mai möglich.
- Die Möglichkeit der Aufnahme durch einen Probeunterricht oder eine Aufnahmeprüfung ist nicht mehr gegeben.
Informationen zum Übertritt auf der Seite des BRN
Die Bayerische Realschule (Video des Kultusministeriums)
Online-Wegweiser des Kultusministeriums - Mein Bildungsweg
Informationen der Staatlichen Schulberatung in BayernAnimationsfilm: Die Realschule - Mutig. Modern. Menschlich