Hans-Maier-Realschule | ||
Staatliche Realschule Ichenhausen | ||
Rohrer Straße 21 | ||
89335 Ichenhausen | ||
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Fax: | +49 8223 966444-99 | |
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Ansprechpartner unserer Schule
Schulpsychologin
Legasthenietandem unserer Schule
Das Legasthenietandem arbeitet mit der Schulpsychologin zusammen und berät in den Fächern Deutsch und Englisch. Zudem stehen sie der Schulpsychologin bei der Bemessung des Nachteilsausgleich zur Seite.
Legasthenie
Sollten Sie eine Anerkennung wünschen, brauchen wir folgende Unterlagen:
Beide Dokumente schicken Sie bitte im verschlossenen Umschlag der Schulpsychologin (im Verhinderungsfall der Beratungslehrerin) zu und vereinbaren gleichzeitig mit ihr einen Termin.
Lese-/Rechtschreibschwäche:
Anerkennung bereits bestehender Gutachten
Beim Wechsel an die Realschule (von der Grundschule oder vom Gymnasium z.B.) müssen bereits bestehende Gutachten von der zuständigen Schulpsychologin anerkannt und an die neue Schulart angepasst werden.
Benötigte Unterlagen
Alle Dokumente schicken Sie bitte im verschlossenen Umschlag der Schulpsychologin (im Verhinderungsfall der Beratungslehrerin) zu und vereinbaren gleichzeitig mit ihr einen Termin.
Ersttestung
Benötigte Unterlagen
Bringen Sie bitte alle Dokumente zu einem vorab vereinbaren Termin mit der Schulpsychologin mit.
Nachtestung bei LRS
Das Gutachten für lese- und Rechtschreibschwäche verliert nach 2 Jahren seine Gültigkeit. Sie können eine Nachtestung vereinbaren. Schulpsychologin und Eltern achten gemeinsam auf den Termin des Auslaufs der Gültigkeit und besprechen das weitere Vorgehen.
Verzicht auf Nachteilsausgleich
Solange ein Nachteilsausgleich besteht, erhält der Schüler immer eine entsprechende Zeugnisbemerkung, abgestimmt auf die Art des Nachteils. Sollten Sie auf den Nachteilsausgleich verzichten wollen, so können Sie das bis spätestens zum Ende der 8. Klasse auf Antrag tun. Sie erhalten dazu von der Schule ein Schreiben.
Wichtig: Wird am Ende der 8. Klasse nicht verzichtet, so bleibt der Nachteilsausgleich bis zum Ende der 10. Klassen bestehen. Ein einmal getätigter Verzicht kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Benötigte Unterlagen/Wann benötigen Sie was?
Zeugnisse Ihres Kindes in Kopie:
Fachärztliche Gutachten (falls bereits vorhanden)
Falls eine schulpsychologische Anerkennung bereits vorliegt
Falls Sie haben: Ein Schulheft mit einer Schriftprobe, z. B. ein Deutschheft, in dem das Kind einen längeren zusammenhängenden Text geschrieben hat.